Nur eine Onlineanmeldung berechtigt zur Teilnahme am Kurs. So kann ein hohes Maß an Qualität gewährleistet werden und die begrenzte Teilnehmerzahl ca. 8-12 Personen ist
gesichert.
Gebuchte Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden (24 Stunden Frist) zählen mit und werden in Rechnung gestellt .
Die Mindestlaufzeit einer Mitgliedschaft beträgt 6 Monate. Wird sie einen Monat vor Laufzeitende nicht in schriftlicher Form gekündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere
6 Monate.
Verträge für das Mattentraining gibt es für ein oder zwei Kursstunden pro Woche.
Eine 10-er Karte Mattentraining hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, und kann beliebig aufgeteilt werden.
Eine 10-er Karte Gerätetraininghat eine Gültigkeit von 8 Monaten, und kann beliebig aufgeteilt werden.
Ein Präventionskurs hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Bei Kursen die von den Krankenkassen unterstützt werden, ist eine Teilnahme von 80% Voraussetzung für eine Rückerstattung der Kursgebühren.
Die Teilnahme an den Kursen geschieht auf eigene Verantwortung. Wir haften nicht für Sach- oder Personenschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, oder der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
Bitte setzen Sie den Kursleiter über bestehende Krankheiten, Beschwerden oder Schwangerschaft in Kenntnis. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des Kurses.
An den gesetzlich festgelegten Feiertagen des Bundeslandes Sachsen Anhalt und zwischen Weihnachten und Silvester finden keine Kurse statt.
Während der Ferien des Bundeslandes Sachsen Anhalt gibt es einen reduzierten Kursplan, siehe Kursplan.
Kursänderungen sind dem Studio vorbehalten.
Bei vorzeitiger gesundheitsbedingter Auflösung (nur bei Sportuntauglichkeit auf Dauer und sportärztlichem Attest) der Mitgliedschaft, sowie Auflösung der Mitgliedschaft durch Änderung des
Wohnsitzes (ab 30 km Entfernung) ist ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen möglich. Diese bedarf einer schriftlichen Form.
Änderungen des Namens, der Adresse oder der Bankverbindung des Mitgliedes sind unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstandene Mehrkosten (z.B. Rücklastschriftgebühren
der Bank) gehen zu Lasten des
Mitgliedes.
Halle, den 01.04.2015